Werbetechnik

Bitte beachten Sie, dass Werbeanlagen im öffentlichen Verkehrsraum die eine bestimmte Größe überschreiten, von der zuständigen Bauordnungsbehörde genehmigt werden müssen. Wir als Ihr Werbetechnik-Meisterbetrieb helfen Ihnen dabei und übernehmen die komplette Beantragung für Sie. Welche Werbeanlagen genehmigungspflichtig sind und was dabei beachtet werden muss erfahren Sie in hier in unserem Beitrag.

Zudem müssen bestehende Werbeanlagen stets auf Ihre Sicherheit und Standfestigkeit geprüft werden. Gerne können Sie uns mit der regelmäßigen Wartung Ihrer Außenwerbung beauftragen. Wir empfehlen Ihnen einen Versicherungsschutz für Ihre Werbetechnik im Außenbereich.

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